Adressauskünfte
zur Abteilung Einwohnerkontrolle
Adressauskünfte dürfen nur im Rahmen des Datenschutzgesetzes bzw. von § 5 des kantonalen Gesetzes über die Niederlassung und den Aufenthalt der Schweizer erteilt werden.Für eine Adressauskunft benötigen wir:
- Schriftliche Anfrage
- Interessennachweis
- Adressiertes und frankiertes Antwortcouvert
- CHF 20.-- (gemäss § 15 Gemeindegebührendekret)
Telefonische Auskünfte und Auskünfte für kommerzielle Zwecke werden nicht erteilt.


