An- und Abmeldung
zur Abteilung Einwohnerkontrolle
Schweizer Staatsangehörige
Anmeldung
Vor der Anmeldung auf unserer Einwohnerkontrolle müssen Sie sich auf der vorherigen Wohngemeinde abmelden. Gemäss § 17 des Register- und Meldegesetzes (RMG) hat die Anmeldung innert 14 Tagen zu erfolgen:
Folgende Unterlagen werden dafür benötigt:
- Heimatschein (Erhalten Sie von der vorherigen Wohngemeinde.)
- Identitätskarte oder Pass
- Familienbüchlein (wenn verheiratet)
- Krankenkassenversicherungskarte oder Krankenkassenpolice
- Kopie Mietvertrag (Vorder- und Rückseite)
Als Bestätigung, dass Sie den Heimatschein auf der Einwohnerkontrolle hinterlegt haben, erhalten Sie eine Meldebestätigung, welche Sie bis zu einem allfälligen Wegzug oder Änderungen der Personalien aufbewahren wollen.
Abmeldung
Für die Abmeldung werden die neue Adresse, das Wegzugsdatum und der Schriftenempfangsschein / Niederlassungsausweis / Meldebestätigung benötigt. Im Gegenzug erhalten Sie von der Einwohnerkontrolle den Heimatschein, welchen Sie am neuen Wohnort für die Anmeldung benötigen.
Bei einem Wegzug ins Ausland ist vor Ausreise die Einwohnerkontrolle und das Steueramt aufzusuchen.
Ausländische Staatsangehörige
Anmeldung
Vor der Anmeldung auf unserer Einwohnerkontrolle müssen Sie sich auf der vorherigen Wohngemeinde mit Ihrem Ausländerausweis abmelden. Gemäss Art. 15 Abs. 1 VZAE hat die Anmeldung innert 14 Tagen zu erfolgen:
Folgende Unterlagen werden dafür benötigt:
- Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung bzw. Ermächtigung zur Visumserteilung (sofern Zuzug vom Ausland)
- Ausländerausweis (sofern vorhanden)
- 2 aktuelle Passfotos (bei Zuzug vom Ausland und anderem Kanton)
- Heimatlicher gültiger Reisepass
- Familienbüchlein (wenn verheiratet)
- Krankenkassenversicherungskarte oder Krankenkassenpolice
- Kopie Mietvertrag (Vorder- und Rückseite)
Abmeldung
Für die Abmeldung werden der Ausländerausweis, die neue Adresse und das Wegzugsdatum benötigt, in welchem ein Abmeldestempel versehen wird.
Bei einem Wegzug ins Ausland ist vor Ausreise die Einwohnerkontrolle und das Steueramt aufzusuchen.
Wochenaufenthalt / Nebenwohnsitz
Wochenaufenthalt / Nebenwohnsitz ist, wer bloss vorübergehend oder zu einem Sonderzweck in einer Gemeinde anwesend ist. Praktisch bedeutet jede Art eines meldepflichtigen Verweilens an einem Ort, das nicht als Niederlassung zu qualifizieren ist, Aufenthalt.
Wer sich vorübergehend in einer Gemeinde aufhält oder regelmässig zu seinen Angehörigen in einer Gemeinde zurückkehrt, hat in der Aufenthaltsgemeinde den Heimatausweis zu hinterlegen (§ 9 Abs. 3 des Register- und Meldegesetzes, RMG).
Anmeldung
Vor der Anmeldung auf unserer Einwohnerkontrolle müssen Sie auf der Einwohnerkontrolle Ihres Wohnortes einen Heimatausweis beziehen (Aufenthaltsadresse angeben).
Für die Anmeldung werden folgende Unterlagen benötigt:
- Heimatausweis
- Identitätskarte oder Pass
- Kopie Mietvertrag (Vorder- und Rückseite)
Als Bestätigung, dass Sie den Heimatausweis auf der Einwohnerkontrolle hinterlegt haben, erhalten Sie eine Meldebestätigung für Nebenwohnsitz. Diese ist befristet und bei Ablauf oder Wegzug der Einwohnerkontrolle wieder abzugeben.
Abmeldung
Für die Abmeldung wird die Meldebestätigung für Nebenwohnsitz benötigt. Im Gegenzug wird der Heimatausweis ausgehändigt. Dieser ist dem Hauptwohnort wieder abzugeben.


