Identitätskarte
zur Abteilung Einwohnerkontrolle
Benötigen Sie als Schweizerbürger/in eine Identitätskarte? Für eine Identitätskarte ist ein persönlicher Besuch am Schalter der Einwohnerkontrolle erforderlich, da die antragstellende Person auf dem Antrag unterschreiben muss (Unterschrift ab 7 Jahren nötig.)Wie lange dauert die Anfertigung?
Maximal 15 Arbeitstage ab Beantragung. Der Ausweis wird mit eingeschriebener Post an den Antragsteller zugestellt.
Wo kann der Ausweis beantragt werden?
Bei der Einwohnerkontrolle Ihrer Wohngemeinde.
Welche Unterlagen sind erforderlich?
- 1 Passfoto (ab Geburt nötig)
- Anforderungen
- alte (auch abgelaufene) Ausweise
- Verlustanzeige eines Schweizer Polizeipostens, wenn ID (auch abgelaufene) gestohlen oder nicht mehr auffindbar/verloren.
Gültigkeit der Ausweise
| Erwachsene | 10 Jahre |
| Minderjährige | 5 Jahre |
Kosten Identitätskarte
| ID | |
|---|---|
| Erwachsene | CHF 70.– (inkl. CHF 5.– Porto) |
| Kinder | CHF 35.– (inkl. CHF 5.– Porto) |
Die Kosten sind auf der Einwohnerkontrolle bei Beantragung zu bezahlen.
Verlust eines Ausweises
Der Verlust eines Ausweises muss sofort nach Feststellung bei der Kantonspolizei angezeigt werden. Mit der Original-Verlustmeldung und einem aktuellen Passfoto (Anforderungen siehe Fotomustertafel) kann bei der Einwohnerkontrolle ein neuer Ausweis beantragt werden.
Ausweise, deren Verlust einmal gemeldet ist, werden für ungültig erklärt und dürfen nicht mehr weiterverwendet werden. Wird ein als verloren gemeldeter Ausweis wieder gefunden, muss er einer für die Ausstellung von Ausweisen zuständigen Behörde (Einwohnerkontrolle oder Passbüro) abgegeben werden.


