Hundemarken

zur Abteilung Finanzverwaltung

Hunde im Alter ab 3 Monaten sind bei der Gemeindeverwaltung anzumelden. Die Hundekontrollmarken können bei der Gemeindekanzlei gegen Barbezahlung bezogen werden.
Frist: jeweils bis 30. April des laufenden Jahres.

Kosten: CHF 100.00

Die Marken sind für ein Jahr gültig und sind auch nach einer allfälligen Einführung eines Mikrochips obligatorisch. Stirbt der Hund oder wechselt der Besitzer, ist der Finanzverwaltung Meldung zu erstatten.

Der Kanton Aargau gestattet Steuererleichterungen oder -befreiungen für bestimmte Tiere (z. B. Blindenhunde, Rettungshunde).

Dienstleistung