Adoption eines Kindes
zur Abteilung Gemeindekanzlei / Bauverwaltung
Die rechtliche Situation zur Adoption ist in Art 264 ff. Zivilgesetzbuch festgehalten. Voraussetzung zur Kindsadoption ist ein 1jähriges Pflegeverhältnis. Zudem müssen die Eltern mind. 16 Jahre älter als das Kind sein. Ehegatten müssen mindestens 5 Jahre verheiratet oder mindestens 35jährig sein. Gesuchsformulare für ein Adoptionspflegeverhältnis sowie für die Adoption sind bei der Sektion Bürgerrecht und Personenstand der Justizabteilung des Departementes Volkswirtschaft und Inneres zu beziehen.
Sektion Bürgerrecht und Personenstand
Frey-Herosé-Strasse 12
5001 Aarau
Tel. 062 835 14 40
Fax 062 835 14 59
www.ag.ch/adoption


