Einbürgerung: erleichterte
zur Abteilung Gemeindekanzlei / Bauverwaltung
Folgende Voraussetzungen gelten im Kanton Aargau für die erleichterte Einbürgerung von Ausländern:
Verheiratet mit einem Schweizer oder einer Schweizerin und folgende Fristen.
- 5 Jahre total in der Schweiz
- Seit 3 Jahren verheiratet
- Seit 1 Jahr am Wohnort gemeldet
- in die schweizerischen Verhältnisse eingegliedert und die schweizerische Rechtsordnung beachtet


