Einbürgerung: erleichterte

zur Abteilung Gemeindekanzlei / Bauverwaltung

Folgende Voraussetzungen gelten im Kanton Aargau für die erleichterte Einbürgerung von Ausländern:

Verheiratet mit einem Schweizer oder einer Schweizerin und folgende Fristen.

  • 5 Jahre total in der Schweiz
  • Seit 3 Jahren verheiratet
  • Seit 1 Jahr am Wohnort gemeldet
  • in die schweizerischen Verhältnisse eingegliedert und die schweizerische Rechtsordnung beachtet

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