Einbürgerung: ordentliche
zur Abteilung Gemeindekanzlei / Bauverwaltung
Folgende Voraussetzungen gelten im Kanton Aargau für die Einbürgerung von Ausländern:
- 12 Jahre in der Schweiz (Zeit zwischen dem 10. und 20. Lebensjahr zählt doppelt)
- 5 Jahre im Kanton Aargau
- 3 Jahre ununterbrochen am Wohnort (im Zeitpunkt der Gesuchstellung)
Die Gesuchsformulare und Beilagen erhalten Sie bei der Gemeindekanzlei. Weitere Auskünfte erteilt die Gemeindekanzlei gerne.


