Einbürgerung: ordentliche

zur Abteilung Gemeindekanzlei / Bauverwaltung

Folgende Voraussetzungen gelten im Kanton Aargau für die Einbürgerung von Ausländern:

  • 12 Jahre in der Schweiz (Zeit zwischen dem 10. und 20. Lebensjahr zählt doppelt)
  • 5 Jahre im Kanton Aargau
  • 3 Jahre ununterbrochen am Wohnort (im Zeitpunkt der Gesuchstellung)

Die Gesuchsformulare und Beilagen erhalten Sie bei der Gemeindekanzlei. Weitere Auskünfte erteilt die Gemeindekanzlei gerne.

Dienstleistung