Handlungsfähigkeitszeugnis

zur Abteilung Gemeindekanzlei / Bauverwaltung

Wenn Sie sich beispielsweise im Verkehr mit Banken oder Behörden über Ihre Handlungsfähigkeit ausweisen müssen, benötigen Sie ein Handlungsfähigkeitszeugnis. Dieses bestätigt die Handlungsfähigkeit einer Person nach Art. 13 ZGB. Das Dokument gibt auch Auskunft über eine eventuelle Einschränkung der Handlungsfähigkeit.

Das Handlungsfähigkeitszeugnis kann auch per E-Mail angefordert werden. In diesem Fall werden die Gebühren in Rechnung gestellt. Die Kosten für das Handlungsfähigkeitszeugnis betragen CHF 20.00.

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