Feiertagsregelung
Feiertage
Im Bezirk Laufenburg gelten folgende gesetzliche Feiertage, welche als Ruhe und Feiertage dem Sonntag gleich gestellt sind:
- Neujahr
- Bechtoldstag 1)
- Karfreitag
- Ostermontag
- Auffahrt
- Pfingstmontag
- Fronleichnam
- Bundesfeiertag
- Maria Himmelfahrt
- Allerheiligen
- Maria Empfängnis
- Weihnachten
- Stephanstag
1) Fallen der Weihnachtstag und der Neujahrstag auf einen Freitag oder Montag so gelten der Stephanstag und der Bechtoldstag als Werktage (Kant. Vollziehungsverodnung [VVO] zum Arbeitsgesetz § 9, Abs. 2).
In dieser Liste nicht erwähnte Feiertage, wie zum Beispiel der 1. Mai, gelten im Kanton Aargau nicht als offizielle Feiertage.


